Der Geschehensablauf im Schlafzimmer ist im Einzelnen im Beweisverfahren zu klären. Unstrittig und gestützt auf die Akten erstellt ist, dass der Beschuldigte 1 den Straf- und Zivilkläger im weiteren Verlauf schlug und trat, wobei Letzterer aufgrund dieser Schläge und Tritte die in der Anklageschrift umschriebenen Verletzungen davontrug (mehrere Rippenbrüche, Quetschungen, Prellungen, Schürfungen und Kratzer am ganzen Körper, im Gesicht und am Kopf). Strittig ist einzig die Ursache der Schnittverletzungen.