15 tag zuvor besprochen, dass der Beschuldigte 1 den Straf- und Zivilkläger mit der Beschuldigten 2 im Bett überraschen wird. In X.________ tranken die Beschuldigte 2 und der Straf- und Zivilkläger etwas und schauten ca. 5 Minuten fern. Anschliessend gingen sie ins Schlafzimmer. Als beide nackt im Bett lagen, kam der Beschuldigte 1 dazu (pag. 110 Z. 90 ff., pag. 96 Z. 262). Der Geschehensablauf im Schlafzimmer ist im Einzelnen im Beweisverfahren zu klären.