883). Der Beschuldigte 1 erfuhr, dass seine Ehefrau eine Beziehung mit dem Straf- und Zivilkläger pflegte (pag. 75 Z. 505 ff.). In der Folge hat die Beschuldigte 2 den Strafund Zivilkläger über Facebook kontaktiert und ihn um einen Anruf gebeten (pag. 75 Z. 523). Als sich der Straf- und Zivilkläger in der Schweiz aufhielt, hat die Beschuldigte 2 mit diesem ein Treffen vereinbart. Vor dem Treffen wurden die Kinder der Beschuldigten bzw. der Beschuldigen 2 zu Bekannten gebracht (pag. 38 Z. 205 f.). Wie sie es mit dem Beschuldigten 1 am Sonntag vor der Tatnacht (Mittwoch) besprochen hatte (pag. 75 Z. 527 f., pag.