Dieses wurde von der Beschuldigten 2 geleitet, ihr Ehemann, der Beschuldigte 1, arbeitete dort als Nachtwächter und der Straf- und Zivilkläger hielt sich als Asylsuchender im fraglichen Zentrum auf. Zwischen der Beschuldigten 2 sowie dem Straf- und Zivilkläger entwickelte sich Ende 2014 eine Beziehung, wobei deren Art zunächst noch strittig war (gemäss dem Straf- und Zivilkläger handelte es sich um eine Liebschaft, in der es auch zu Geschlechtsverkehr kam, währendem die Beschuldigte 2 anfangs nur von Flirten und Küssen berichtete);