_ durch Servieren von Alkohol und Getränken, das Übersetzen von Fragen und Antworten, das Einsammeln und Entsorgen der blutigen Lappen unterstützte, als dieser den Privatkläger durch Ausübung und Androhung von Gewalt während mehrerer Stunden gegen dessen Willen in den Räumlichkeiten festhielt, wiederholt schlug, verletzte, zur Vornahme demütigender Handlungen und zur Beantwortung von Fragen zwang und mit „Messerspielen“ quälte, obwohl der Privatkläger mehrmals darum bat, gehen zu dürfen, und indem die Beschuldigte zudem nichts unternahm, um den Privatkläger aus der von