nichts unternahm, um dem Privatkläger in der von ihr geschaffenen Gefahrensituation zu helfen. 4. Freiheitsberaubung und versuchte Entführung, evtl. Gehilfenschaft dazu begangen gemeinsam mit B.________ am 13./14.05.2015, ca. ab 23.00 Uhr bis ca. 3.30 Uhr, in X.________, ________ (Strasse),