_, ________ (Strasse), indem die Beschuldigte den Privatkläger in Absprache und Planung mit B.________ nach X.________ verbrachte und den Mitbeschuldigten durch das Servieren von Alkohol und Getränken, das Übersetzen von Fragen und Antworten, das Einsammeln und Entsorgen der blutigen Lappen unterstützte bei den Nötigungshandlungen zum Nachteil des Privatklägers, namentlich den demütigenden Handlungen wie Füsse küssen, bellen wie ein Hund, sowie der erzwungenen Aushändigung des Mobiltelefons, der Auskunftserteilung über die Beziehung bzw. die sexuellen Kontakte zu ihr und die Bekanntgabe der Zugangsdaten für den Facebook-Account, und zudem