gemeinsam begangen mit B.________ am 13./14.05.2015 in X.________, ________ (Strasse), indem die Beschuldigte in Absprache und im Wissen, dass sich B.________ im Kofferraum des Autos befand und den Privatkläger wegen seiner Kontakte zu ihr zur Rechenschaft ziehen wollte, mit dem Privatkläger nach X.