und am Kopf zufügte. 2. Einfache Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand z.N. F.________ gemeinsam begangen mit C.________ am 13./14.05.2015 in X.________, ________ (Strasse), indem der Beschuldigte dem Privatkläger mit einem Messer Schnittverletzungen zufügte, dies namentlich an der linken Hand. […] 4. Freiheitsberaubung und Entführung gemeinsam begangen mit C.________ am 13./14.05.2015, ca. ab 23.00 Uhr bis ca. 3.30 Uhr, in X.________, ________ (Strasse),