A.III.3 des Urteils). In Rechtskraft erwachsen sind auch der Nicht-Widerruf des dem Beschuldigten 1 mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 16. Juni 2015 für eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen gewährten bedingten Vollzugs (Ziff. A.IV. des Urteils) sowie der Zivilpunkt (Ziff. A.VI des Urteils). Im Weiteren ist das vorinstanzliche Urteil insoweit in Rechtskraft erwachsen, als die Beschuldigte 2 von der Anschuldigung der einfachen Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand/evtl. Gehilfenschaft dazu, angeblich gemeinsam begangen mit dem Beschuldigten 1, am 13./14. Mai 2015 in X._____