10 Fürsprecher G.________ stellte namens des Straf- und Zivilklägers mit Eingabe vom 1. Juli 2021 folgende Anträge (pag. 823): 1. Es sei festzustellen, dass Ziff. VI des Urteils des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 18. November 2019, mit welchem B.________, geb. ________, von Russland, verurteilt wurde, F.________ eine Genugtuung von Fr. 5'000.00 zuzüglich Zins seit dem 14.05.2015 zu bezahlen, mangels Berufung in Rechtskraft erwachsen ist.