zu verurteilen: 1. zu einer Freiheitsstrafe von 34 Monaten; davon seien 6 Monate zu vollziehen, für eine Teilstrafe von 28 Monaten sei der Vollzug aufzuschieben und die Probezeit auf 2 Jahre festzusetzen; 2. zur Bezahlung der anteilsmässigen erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten (inkl. einer angemessenen Gebühr gemäss Art. 21 VKD). C. Verfügungen Im Weiteren sei zu verfügen: 1. Die Honorare der amtlichen Verteidigung seien gerichtlich zu bestimmen.