2. auf Widerruf des B.________ mit Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 16. Juni 2015 für eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen à CHF 50.00 gewährten bedingten Vollzugs ohne Ausrichtung einer Entschädigung und unter Auferlegung der Verfahrenskosten an B.________ verzichtet wurde. II. B.________ sei schuldig zu erklären: 1. der versuchten schweren Körperverletzung, gemeinsam begangen mit C.________ am 13./14. Mai 2015 in X.________ z.N. von F.________; 2. der versuchten Entführung, gemeinsam begangen mit C.________ am 13./14. Mai 2015 in X.________ z.N. von F.________;