- versuchten schweren Körperverletzung - der einfachen Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand - der Freiheitsberaubung - der versuchten Entführung unter Ausscheidung des hälftigen auf ihn entfallenden Anteils der erstinstanzlichen Verfahrenskosten sowie Ausrichtung der angemessenen anteilsmässigen Entschädigung gemäss vor erster Instanz eingereichten Honorarnote. III. B.________ sei gestützt auf die rechtskräftigen Schuldsprüche zu verurteilen 1. zu einer Freiheitsstrafe von maximal 18 Monaten, abzüglich 1 Tag Polizeihaft, bedingt erlassen bei einer Probezeit von 3 Jahren.