4. Anträge der Parteien Rechtsanwalt A.________ stellte namens des Beschuldigten 1 anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung vom 16. August 2021 folgende Anträge (pag. 935 f.): 7 I. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil in Rechtskraft erwachsen sei bezüglich des Vorwurfs der einfachen Körperverletzung gemäss Ziffer A.III.1. und der mehrfachen Nötigung gemäss Ziffer A.III.3 sowie bezüglich Zivilklage und Widerrufsverfahren. II. B.________ sei freizusprechen von den Anschuldigungen der