3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Mit Beschluss vom 2. Dezember 2020 (pag. 747 ff.) wurden die Beweisanträge der Beschuldigten 2 gutgeheissen und der Entscheid der Kantonspolizei Bern vom 24. Dezember 2019 (pag. 705 ff.) samt den entsprechenden ungeschwärzten Journaleinträgen (pag. 768 ff.) sowie die Strafakten BM 12 18321 der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland zu den Akten erkannt. Von Amtes wegen wurden sodann aktualisierte Strafregisterauszüge (pag. 848 f. und 850) sowie aktualisierte Leumundsberichte (pag. 831 ff. und 838 ff.) über den Beschuldigen 1 und die Beschuldigte 2 eingeholt.