Gleichzeitig wurde das amtliche Mandat von Fürsprecherin D.________ zur Verteidigung der Beschuldigten 2 per sofort sistiert. Die schriftliche Urteilsbegründung vom 14. Oktober 2020 (pag. 585 ff.) wurde den Parteien mit Verfügung vom gleichen Tag zugestellt (pag. 671). Am 3. November 2020 reichten der Beschuldigte 1 (pag. 694) und am 4. November 2020 sowohl die Generalstaatsanwaltschaft (pag. 699 ff.) als auch die Beschuldigte 2 (pag. 702 ff.) form- und fristgerecht die Berufungserklärung ein. Der Beschuldigte 1 beschränkte die Berufung auf die Schuldsprüche gemäss Ziff.