2. Berufung Gegen dieses Urteil meldeten B.________ (nachfolgend: Beschuldiger 1), amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt A.________, am 19. November 2019 (pag. 561), C.________ (nachfolgend: Beschuldigte 2), amtlich verteidigt durch Fürsprecherin D.________, am 20. November 2019 (pag. 564) sowie die Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland am 22. November 2019 (pag. 567) fristgerecht die Berufung an. Mit Verfügung der Vorinstanz vom 25. November 2019 wurde festgestellt, dass Rechtsanwalt E.________ als privater Verteidiger der Beschuldigten 2 mandatiert wurde. Gleichzeitig wurde das amtliche Mandat von Fürsprecherin D._____