1. Zur Bezahlung von CHF 5‘000.00 Genugtuung zuzüglich 5 % Zins seit dem 14.05.2015 an den Straf- und Zivilkläger F.________. Soweit weitergehend wird die Genugtuungsforderung abgewiesen. 2. Für die Beurteilung der Zivilklage werden keine Kosten ausgeschieden. B. VII. C.________ wird freigesprochen: 1. von der Anschuldigung der versuchten schweren Körperverletzung/evtl. Gehilfenschaft dazu, angeblich gemeinsam begangen mit B.________ am 13./14.05.2015 in X.________ z.N. F.________