wegen Sachentziehung und Sachbeschädigung, angeblich begangen am 13./14.05.2015 in X.________ z.N. F.________ wird mangels Strafantrag eingestellt, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausrichtung von Verfahrenskosten. II. B.________ wird freigesprochen: von der Anschuldigung der versuchten schweren Körperverletzung angeblich gemeinsam begangen mit C.________ am 13./14.05.2015 in X.________ z.N. F.________