unter Ausrichtung einer anteilsmässigen Entschädigung an A.________ von CHF 1'214.95 (inkl. Auslagen und MwSt) für die angemessene Ausübung ihrer Verfahrensrechte vor erster Instanz, 12 unter Ausrichtung einer Entschädigung an A.________ von CHF 1'659.65 (inkl. Auslagen und MwSt) für die angemessene Ausübung ihrer Verfahrensrechte vor oberer Instanz. III. Weiter wird verfügt: 1. Es wird festgestellt, dass kein DNA-Profil von A.________ erstellt wurde.