unter Ausrichtung einer Entschädigung an A.________ von CHF 4'859.85 (inkl. Auslagen und MwSt) für die Kosten der Verteidigung. II. A.________ wird freigesprochen: von den Anschuldigungen der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, evtl. Hinderung einer Amtshandlung in Verbindung mit Tätlichkeiten, angeblich begangen am 19. Februar 2018 in Bern, unter Auferlegung der anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten, ausmachend CHF 620.00, an den Kanton Bern, unter Auferlegung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 2’000.00, an den Kanton Bern,