A. das Verfahren gegen A.________ wegen Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen, angeblich begangen am 12. September 2015 in Bern, infolge Verjährung eingestellt wurde, ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten und ohne Ausrichtung eine Entschädigung oder Genugtuung an A.________. B. A.________ freigesprochen wurde von den Anschuldigungen: 1. des Landfriedensbruchs und der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, angeblich begangen am 12. September 2015 in Bern, 2. des Landfriedensbruchs, angeblich begangen am 7. April 2018 in Bern, unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten von CHF 1'900.00 an den Kanton Bern,