9 achtet werden. Zu Gunsten der Beschuldigten sei von der günstigsten Version auszugehen, wonach die Beschuldigte den Ellbogen angewinkelt und sich leicht nach vorne bewegt habe, als der 85 kg schwere, athletische bzw. muskulöse Polizist C.________ im Begriff gewesen sei, knapp neben ihr vorbeizurennen. Der Kontakt sei dabei eher ein Streifen als ein Zusammenstoss gewesen und die kurzzeitige Beeinträchtigung der Nacheile sei weniger daraus resultiert, als aus dem Umstand, dass ihm ein Gegenstand zu Boden gefallen sei (pag.