164 Z. 59 f.; pag. 166 Z. 132 ff.). Er hatte seinen Fokus somit auf die flüchtende Person gerichtet. Wie die Vorinstanz zutreffend ausführte, sind in einem derart dynamischen Geschehen von keinem Zeugen (auch nicht von Polizisten) präzise Wahrnehmungen zu erwarten (pag. 273, S. 12 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Es erscheint deshalb ohne Weiteres denkbar, dass C.________ die Situation anders wahrgenommen hat, als sie sich effektiv zugetragen hat.