Gestützt auf die Aussagen von C.________ ist somit nicht erstellt, dass die Beschuldigte ihm bereits während der Nacheile entgegnete: «Was soll das, hören Sie auf mit dieser Menschenjagd!». Weiter wird im Rapport ausgeführt, die Beschuldigte habe bei der anschliessenden Personenkontrolle auf Nachfrage, was die Aktion vorhin bezweckt habe, gesagt, dass sie am Spazieren gewesen sei und der Polizist halt aufpassen müsse, wohin er renne (pag. 53). Diese Spontanaussage der Beschuldigten erwähnte C.________ in seinen beiden Einvernahmen nicht (vgl. pag. 164 Z. 81 ff.; pag. 166 Z. 146 ff.; pag. 236 Z. 23 ff.).