Gemäss den Aussagen von C.________ habe ihm die Beschuldigte aber erst während der anschliessenden Personenkontrolle gesagt, dass sie für die Medien arbeite und die Polizei vor der Reitschule Menschenjagden mache bzw. diese Menschenjagden dokumentiert werden müssten (pag. 164 Z. 83; pag. 166 Z. 148 f.; pag. 236 Z. 25). Gegenüber der Staatsanwaltschaft gab C.________ zu Protokoll, die Beschuldigte habe die Worte «Menschenjagden und Menschenhetze» verwendet (pag. 166 Z. 150 f.). Anlässlich der Fortsetzungsverhandlung wusste er den genauen Wortlaut nicht mehr (pag. 236 Z. 25 f.). Gestützt auf die Aussagen von C.___