Das Erzählte wirkt selbst erlebt und ist individuell durchzeichnet. So führte sie beispielsweise an der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 18. Juni 2019 (pag. 177 ff.) aus, C.________ sei mit einem anderen Polizisten zu ihr gekommen und sei mega aggressiv gewesen. Er habe sofort ihren Ausweis sehen wollen, den sie dann auch ohne etwas zu sagen