Die Beschuldigte schilderte an der polizeilichen Einvernahme vom 5. März 2018 (pag. 56 ff.), sie sei von Richtung Schützenmatte nach oben in Richtung Henkerbrünnli gelaufen (pag. 57 Z. 41 f.). Die Beschuldigte bestritt mehrfach, von oben nach unten in Richtung Vorplatz gelaufen zu sein (pag. 58 Z. 80 ff., Z. 93 ff., Z. 112 ff.; pag. 59 Z. 132). Sie sei in die gleiche Richtung gegangen wie der Polizist (pag. 59 Z. 145). Gegenüber der Staatsanwaltschaft erklärte die Beschuldigte, sie sei auf der Neubrückstrasse gewesen und habe zu Freunden ins Wohnhaus gehen wollen. Damals habe sie noch nicht dort gewohnt (pag. 178 Z. 40, Z. 45 f.).