59 Z. 149 ff.). Auf Frage, ob sie den Mann wahrgenommen habe, der vor dem Polizisten gerannt sei, bestätigte die Beschuldigte, dass dort jemand gerannt sei. Sie habe aber nicht gewusst wer und bei der Neubrückstrasse sei dies nicht unüblich. Erst nach der Situation mit dem Polizisten habe sie einen Zusammenhang hergestellt, weil dieser auch gerannt sei (pag. 180 Z. 102 ff.; vgl. auch pag. 210 Z. 21 ff.). Sie habe nicht gehört, dass der Polizist vor dem Zusammenstoss etwas gerufen habe (pag. 180 Z. 107 ff.). Die Beschuldigte schilderte an der polizeilichen Einvernahme vom 5. März 2018 (pag.