SR 311.0]) angeklagte Sachverhalt auch unter dem Tatbestand der Hinderung einer Amtshandlung (Art. 286 StGB) in Verbindung mit Tätlichkeiten (Art. 126 StGB) gewürdigt werde (pag. 204). 7. Beweismittel Die Vorinstanz hat den Anzeigerapport vom 1. Mai 2018 (pag. 51 ff.), die Aussagen der Beschuldigten (pag. 56 ff.; pag. 177 ff.; pag. 210 f.) und die Aussagen des Polizisten C.________ (pag. 162 ff.; pag. 236 ff.) ausführlich wiedergegeben (pag. 270 ff., S. 9 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Darauf kann verwiesen werden. Soweit sich ergänzende und/oder präzisierende Ausführungen zu den einzel-