Es ist unbestritten, dass es am 19. Februar 2018 zu einem Zusammenstoss bzw. einem «Streifen» zwischen der Beschuldigten und dem Polizisten C.________ kam, als dieser eine flüchtende Person verfolgte und dabei auf der Neubrückstrasse aufwärts rannte. Bei diesem «Streifen» fiel dem Polizisten ein Gegenstand auf den Boden. Er hob den Gegenstand auf und rannte weiter (vgl. pag. 164 Z. 57 ff.; pag. 316). Ebenfalls unbestritten ist, dass die flüchtende Person durch zwei Kollegen des Polizisten C.________ hinter der Reitschule, Höhe Treppenabgang ISC, zur Kontrolle angehalten werden konnte.