6. Ausgangslage Der Beschuldigten wird im Strafbefehl vom 9. Juli 2018 (pag. 122 f.) – der als Anklageschrift gilt (Art. 356 Abs. 1 StPO) – unter anderem Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, begangen am 19. Februar 2018 in Bern, zur Last gelegt: Die Beschuldigte soll sich während der Nacheile gegen eine flüchtende Person dem nacheilenden Polizisten C.________ auf dem Trottoir absichtlich in den Weg gestellt haben, indem sie ihren rechten Ellbogen ausgefahren und dem Polizisten einen Schlag gegen seine rechte Seite (Höhe Ellbogen/Oberbauch) versetzt habe.