2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete die Beschuldigte, verteidigt durch Rechtsanwalt Dr. B.________, an der Fortsetzungsverhandlung vom 3. September 2020 formund fristgerecht die Berufung an (pag. 239). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung mit Verfügung vom 13. Oktober 2020 (pag. 288 f.) erklärte die Beschuldigte mit Eingabe vom 26. Oktober 2020 form- und fristgerecht die Berufung, beschränkt auf den Schuldspruch wegen Hinderung einer Amtshandlung sowie die damit verbundenen Kostenfolgen (Ziff. III. des erstinstanzlichen Urteils;