II. erstinstanzliches Urteil). Hingegen sprach die Vorinstanz die Beschuldigte der Hinderung einer Amtshandlung, begangen am 19. Februar 2018 in Bern, schuldig und verurteilte sie zu einer Geldstrafe von 5 Tagessätzen zu CHF 40.00, ausmachend total CHF 200.00, unter Gewährung des bedingten Strafvollzugs mit einer Probezeit von 2 Jahren, sowie zu den anteilsmässigen Verfahrenskosten von CHF 620.00 (pag. 244, Ziff. III. erstinstanzliches Urteil).