I. erstinstanzliches Urteil). Ferner sprach die Vorinstanz die Beschuldigte von den Anschuldigungen des Landfriedensbruchs und der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, angeblich begangen am 12. September 2015 in Bern, sowie des Landfriedensbruchs, angeblich begangen am 7. April 2018 in Bern, frei, unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten von CHF 1'900.00 an den Kanton Bern sowie unter Ausrichtung einer Entschädigung von CHF 4'859.85 an die Beschuldigte für die Kosten der Verteidigung (pag. 243, Ziff. II. erstinstanzliches Urteil).