1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 3. September 2020 (pag. 242 ff.) stellte das Regionalgericht Bern- Mittelland (Einzelgericht, nachfolgend: Vorinstanz) das Verfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigte) wegen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen, angeblich begangen am 12. September 2015 in Bern, infolge Verjährung ein, ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten und ohne Ausrichtung einer Entschädigung oder Genugtuung an die Beschuldigte (pag. 243, Ziff. I. erstinstanzliches Urteil).