Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt E.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ im erstinstanzlichen Verfahren mit CHF 4'524.90 (bereits vollständig ausbezahlt). A.________ hat dem Kanton Bern die für das erstinstanzliche Verfahren ausgerichtete amtliche Entschädigung zurückzuzahlen sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben. Es wird festgestellt, dass Rechtsanwalt E.________ auf die Erstattung der Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar verzichtet (Art. 135 Abs. 4 StPO). 2. Obere Instanz Amtliche Verteidigung durch Rechtsanwalt E.________