1. Zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 4 Monaten. Die Polizeihaft von 1 Tag wird auf die Freiheitsstrafe angerechnet. A.________ wird in eine Einrichtung für junge Erwachsene gemäss Art. 61 aStGB eingewiesen. Der Vollzug der Massnahme geht der Freiheitsstrafe voraus. 2. Zu einer Geldstrafe von 11 Tagessätzen zu CHF 10.00, ausmachend total CHF 110.00, als Zusatzstrafe zum Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland vom 20. Juni 2019 (BM 19 1793). 3. Zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 41'316.00. 4. Zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 5'500.00. IV.