Auslagen: CHF 138.90; Mehrwertsteuer: jeweils zuzüglich 7.7%, ausmachend CHF 400.10) geltend (pag. 1820 ff.). Der geltend gemachte Zeitaufwand ist um die ausgewiesene Stunde für «Teilnahme Verhandlung Obergericht» am 16. Februar 2022 infolge Verzichts auf eine mündliche Urteilseröffnung zu kürzen. Weiter fällt der geltend gemachte Aufwand für «BBr an Klient» von insgesamt 2.38 Stunden (14 x 0.17 h) auf. Die Kammer geht, angesichts der separat aufgelisteten Positionen «Br an Klient», davon aus, dass diese den Zweck hatten, dem Klienten Verfügungen des Gerichts sowie eigene Eingaben weiterzuleiten.