Der Sachverständige G.________ würdigte das beschriebene Verhalten als ungünstig, es sei aber mit der Impulsivität in Einklang zu bringen. Auch stelle sich eine gewisse Unreife dar (pag. 1789 Z. 10 f.). Schliesslich führte er auf entsprechende Frage an, der Beschuldigte brauche Struktur, eine längere Zeit in einer Institution oder auch eine Berufsausbildung. Damit er ins Leben finden, ein gesundes Selbstbewusstsein entwickeln könne. Er brauche offensichtlich Halt und äussere Strukturen (pag. 1789 Z. 17 ff.). Bezüglich der Anordnung einer Massnahme nach Art.