26. Gesamtfazit Der Beschuldigte ist folglich zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 4 Monaten sowie zu einer Geldstrafe von 11 Tagessätzen zu CHF 10.00, ausmachend total CHF 110.00, als Zusatzstrafe zum Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 20. Juni 2019 (BM 19 17934) zu verurteilen. Die Polizeihaft von 1 Tag wird auf die Freiheitsstrafe angerechnet. V. Massnahme für junge Erwachsene (Art. 61 StGB)