54 biografie und das Arbeitsverhalten, das Bestehen sozialer Bindungen sowie Hinweise auf Suchtgefährdungen (vgl. BSK StGB-SCHNEIDER/GARRÉ, 4. Auflage, Art. 43 N 11 ff.). 24.1 Freiheitsstrafe Unter Berücksichtigung von Art. 42 und Art. 43 aStGB kommt bei vorliegendem Strafmass nur der unbedingte Vollzug der Freiheitsstrafe in Betracht. 24.2 Geldstrafe Der Beschuldigte ist mehrmals vorbestraft. Zudem wurde er mit Strafbefehlen vom 20. Juni 2019 und vom 18. Oktober 2021 der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland erneut verurteilt.