52 23.6 Konkretes Strafmass der Freiheitsstrafe Es resultiert somit eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 4 Monaten. 23.5 Diebstahl – (Gesamt)Geldstrafe 23.5.1 Tatschwere Die Richtlinien über die Strafzumessung des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (VBRS-Richtlinien, Stand 1. Januar 2020; S. 47) sehen für einen einfachen Diebstahl mit Deliktswert von CHF 2'000.00 – der Täter behändigt im Elektronik