23.5.4 Fazit Täterkomponenten Nach Berücksichtigung der allgemeinen Täterkomponenten wäre eine Erhöhung der Strafe um mehr als 4 Monate angezeigt. Da jedoch das Verschlechterungsverbot zu beachten ist, ist es der Kammer nicht möglich, auf eine höhere Freiheitsstrafe als 5 Jahre und 4 Monate zu erkennen.