Er hat drei jüngere Schwestern. Da sich die Eltern nicht entscheiden konnten, wo sie leben wollten, zogen sie gemäss seinen Angaben ca. vier bis fünfmal zwischen AE.________ (Stadt) und der Schweiz hin und her, so dass der Beschuldigte nirgends Fuss fassen und keine der Sprachen richtig erlernen konnte. Gegenüber der Staatsanwaltschaft sagte er am 17.11.2016 aus (pag. 203 f.), dass er keinen Schulabschluss habe, weil die Familie wieder aus AC.________ (Land) weggezogen sei. In der Schweiz habe er den Start nicht geschafft. Er habe in AC.________ (Land) die Grundschule beendet. Anschliessend habe er drei Jahre von vier nötigen an einer weiterführenden Schule verbracht.