Mit Verurteilung durch die Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 18. Oktober 2021 wegen Übertretung und Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Übertretung und Vergehen gegen das Waffengesetz, Hehlerei, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamten, Beschimpfung und Sachbeschädigung ist in der Zwischenzeit eine fünfte Vorstrafe hinzugekommen (vgl. Strafregisterauszug; pag. 1764 ff.). Damit datieren zudem zwei der Einträge nach den hier beurteilten Delikten (vgl. hierzu die Ausführungen zum Verhalten nach der Tat sogleich). Dem oberinstanzlich eingeholten Leumundsbericht (pag.