Dem Strafregisterauszug vom 11. Januar 2022 (pag. 1764 ff.) sind zwei weitere Verurteilungen des Beschuldigten durch die Regionale Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland vom 20. Juni 2019 zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 30.00 (Tattag: 25. Februar 2019) und vom 18. Oktober 2021 zu einer Geldstrafe von 95 Tagessätzen zu CHF 30.00 (für Taten im Zeitraum vom 20. September 2019 bis 27. Mai 2021) zu entnehmen. In casu sind demnach Straftaten zu beurteilen, die der Beschuldigte vor den Verurteilungen durch die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 20. Juni