39 C.________ oben an der Rampe angekommen war, stiess er [der Beschuldigte] einen Angriffsschrei aus und stach kräftig und schnell zu, so dass das Opfer keine Chance auf eine erfolgreiche Abwehr hatte. Aus diesem Tatablauf und dem rechtsmedizinischen Befund (Lage und Tiefe des Stichs) ist zu schliessen, dass der Beschuldigte durch sein Handeln ein hohes Todesrisiko in Kauf genommen hat. Die Rechtsmediziner sahen zwar keine unmittelbare Lebensgefahr, weisen in ihrem Gutachten aber deutlich auf mögliche lebensbedrohliche Komplikationen hin.