einem Stich in die Brust hoch sei. In den von der Privatklägerschaft angeführten Bundesgerichtsentscheiden, 6B_991/2015 (E. 3.4) vom 24. Mai 2016 und 6B_475/2012 (E. 4.2) vom 27. November 2012, führte das Bundesgericht u.a. mit Verweis auf das vorgenannte Urteil 6B_239/2009 vom 13. Juli 2009 aus: Wer in einer dynamischen und aggressiven Auseinandersetzung unkontrolliert mit einem Messer in den Bauch eines Menschen sticht, schafft generell ein hohes Risiko einer tödlichen Verletzung. Dies gilt selbst für Verletzungen mit einer eher kurzen Messerklinge.